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AGB`s

 

Geltung

1.Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden

AGB genannt) gelten für alle vom Fotograf Cynthia Schwehm  durchgeführten Aufträge und Leistungen.

2.Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der  Leistung bzw. des

Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des

Bildmaterials.

3.Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei

Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier-

mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine

Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4.Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrük-

kliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,  und

Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen

getroffen werden.

Auftragsproduktionen

1.Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten

während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen

anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprüng-

lich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorge-

sehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertre-

ten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeit-

honorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der

Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für

Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3.Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden

nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen

ausgewählt.

4.Sind dem Fotografen innerhalb von einer Woche  nach Ablieferung der Aufnahmen

keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsge-

mäß und mängelfrei abgenommen.

Überlassenes Bildmaterial (Digital)

1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in wel-

cher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten ins-

besondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial

um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheber-

rechtsgesetz handelt.

3.Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind

eigenständige Leistungen, die nach absprache mit dem Fotografen ggf extra  zu vergüten sind.

4.Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem

Fall, dass Honorar hierfür geleistet wird.

5.Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an

Dritte nur zu Privaten Zwecken der Sichtung,Bildruck zb Abzüge oder jeglicher anderer Prints

Verarbeitung weitergeben.

6.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder

Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang

mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß

und wie verzeichnet zugegangen.

Nutzungsrechte

1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur

Verwendung für private zwecke .

Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Daten-

banken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die

Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren

Printobjektes.

2.Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder

Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

3.Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die

Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der

Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben

hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im

Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial zur Verfügung gestellt worden ist.

4.Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung

oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen

Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,

produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen

Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern

aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische

Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit

dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem.

Ziff.III 5. AGB dient,

jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jeg-

liche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-

Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um inter-

ne elektronische Archive des Kunden handelt),

die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung

oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur

Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5.Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektro-

nische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes

sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und  dann nur bei

Kennzeichnung  der Veränderung  gestattet.

6.Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil-

weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu über-

tragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur

gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen

Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7.Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der

vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jewei-

ligen Vertragsverhältnis.

Haftung

1.Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter

Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes

Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische

Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten

Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,

Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die

Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden

Sinnzusammenhänge.

2.Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde

für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

Honorare

1.Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich

nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-

Marketing (MFM).

2.Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bildmaterials zu dem

vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3.Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,

 Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4.Der Honoraranspruch ist bei  der Aufnahme  Bar fällig . Wird eine Produktion

in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung

fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen ent-

sprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5.Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in

Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei

Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke

fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens

EURO 75,00  an. Es sei denn es ist anders vereinbart

6.Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbe-

strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen

Gegenforderungen.

Rückgabe des Bildmaterials

1.Digitale Daten sind nach Abschluss des Auftrags  sind möglich

allerdings trägt der Kunde Sämtliche vom Fotografen  entstandenen Kosten

 2.Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder

die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

Vertragsstrafe

1.Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall

eine Vertragsstrafe in Höhe des  mindestens fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt-

lich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2.Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi-

gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 500€ auf das vereinbarte bzw.

übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

3. Bei nicht erscheinen eines gebuchten Termins oder rechtzeitiger absage  ( 48 Std vorher,  ausgenommen Krankheitsfall oder Sterbefalll den evtl. Nachweis hierfür behält sich der Fotograf vor) oder dass der Terminnicht nachgeholt wird  fällt eine Pauschale von mindestens  75% des vereinbarten Mindest Honorars an.

Das selbe gilt auch für Endtermin Eintragung   bzgl.  Neugeborenen Shootings  bei nicht durchführungs eines Termins , trotz  verbindlicher Reservierung fällt eine Pauschale von mind. 50% an als  Ausfall Honorar  ( ausgenommen Sterbefall des Säuglings /  oder Krankheit.( Evtl Nachweis behält sich der Fotograf vor.) Sollten sich die Auftraggeber nicht  wie vereinabart  melden gilt dies ebenfalls.

Allgemeines

1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei

Lieferungen ins Ausland.

2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die-

ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver-

pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame

Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch

am nächsten kommt.

4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz

des Fotografen.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis  ist  66578 Schiffweiler

      Salvatorische Klausel

           Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise

           unwirksam sind oder werden ,so sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.

           Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

           Mit der Buchung eines Termines stimmen Sie meinen  AGB zu.

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